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Apotheken

In der Branche Apotheken sind sichere Elektrogeräte und Stromversorgung essentiell für den Betrieb und die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden. Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verlangt regelmäßige Überprüfungen aller elektrischen Geräte und Anlagen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche spezifischen Anforderungen für Ihre Branche gelten, welche Geräte überprüft werden müssen und wie Sie Sicherheit sowie Compliance gewährleisten.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV V3 ist die gesetzliche Unfallversicherungsvorschrift in Deutschland, die für alle Betriebe mit Mitarbeitern gilt. Sie schreibt vor, dass alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel (Elektrogeräte) regelmäßig überprüft werden müssen. Das Ziel ist, Stromschlag-, Brand- und andere Sicherheitsrisiken zu minimieren.

Info: Die Verantwortung für DGUV V3 Konformität trägt der Arbeitgeber (Betreiber der Praxis/des Büros). Eine Prüfung durch eine befähigte Person ist verpflichtend.

Welche Geräte müssen überprüft werden?

In Ihrer Branche (Apotheken) sind typischerweise folgende Geräte überprüfungspflichtig:

Gerät Prüffrist Besonderheit
Klimaanlage für Lagerräume 12 Monate Temperaturabhängig
Kühlschränke für Medikamente 12 Monate Hochfrequent
Kassensysteme und PCs 12 Monate Geschäftskritisch
Waagen und Dosiergeräte 12 Monate Präzisionsmessung
Beleuchtung (Strahler, LED) 12 Monate Warenbeschau
Lagerautomaten mit Elektrik 6 Monate Hochfrequent

Typische Mängel in Apotheken

Besondere Aufmerksamkeit gilt folgenden häufigen Mängeln, die in Apotheken-Betrieben festgestellt werden:

  • Kühlkettenunterbrechungen
  • Defekte Lagerverwaltungssysteme
  • Stromausfälle bei Kühlgeräten
  • Messfehler bei Waagen
  • Beleuchtungsausfälle
Warnung: Nicht behobene Mängel gefährden nicht nur Mitarbeiter und Kunden, sondern können auch zu hohen Bußgeldern und im Schadensfall zu Haftungsrisiken für Sie als Betreiber führen.

Prüffristen im Überblick

Gerätetyp Richtwert Hinweis
Leichte tragbare Geräte 24 Monate Z.B. Tischleuchten, Kaffeemaschine
Schwere tragbare Geräte 12 Monate Z.B. Drucker, Kopierer
Medizinische Geräte 6-12 Monate Je nach Hersteller-Vorgabe
Ortsfeste Anlagen 4 Jahre Feste Installation, z.B. Heizung

Ihre Pflichten als Apothekeninhaber

Als Arbeitgeber/Betreiber tragen Sie folgende Verantwortungen:

  • Beauftragung: Engagieren Sie einen befähigten Prüfer (zertifiziert nach DGUV V3)
  • Regelmäßigkeit: Stellen Sie sicher, dass Prüfungen nach Prüffrist durchgeführt werden
  • Dokumentation: Führen Sie Prüfprotokolle und Inspektionsberichte
  • Mängelbeseitigung: Beheben Sie festgestellte Mängel zeitnah
  • Betriebsverbot: Stellen Sie Geräte mit kritischen Mängeln außer Betrieb
  • Schulung: Unterweisen Sie Mitarbeiter in sicherer Handhabung

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Häufige Fehler vermeiden

Viele Apotheken-Betriebe machen folgende Fehler, die zu Sicherheitsrisiken und Bußgeldern führen:

Fehler 1: Prüfungen zu selten oder gar nicht durchführen
Fehler 2: Unqualifizierte Personen mit Prüfungen beauftragen
Fehler 3: Mängel nicht dokumentieren oder ignorieren
Fehler 4: Alte, unsichere Geräte weiterverwenden
Fehler 5: Keine Prüfplaketten auf Geräten anbringen

Praktische Tipps für Apotheken

  1. Prüfplan erstellen: Dokumentieren Sie alle Geräte mit Erwerbsdatum und berechneter Prüffrist
  2. Regelmäßige Kontrollen: Stellen Sie sicher, dass Prüfungen pünktlich erfolgen
  3. Ersatzgeräte vorhalten: Haben Sie Backup-Geräte, um Ausfallzeiten zu minimieren
  4. Schulung: Unterweisen Sie Mitarbeiter in Gefahren und sicherer Nutzung
  5. Kommunikation: Arbeiten Sie mit Ihrem Prüfer zusammen für optimale Planung
  6. Digitale Verwaltung: Nutzen Sie digitale Lösungen zur Dokumentation und Fristenverwaltung

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Häufig gestellte Fragen

Welche Geräte müssen in Apotheken nach DGUV V3 geprüft werden?

In Apotheken müssen alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel nach DGUV V3 regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören tragbare Geräte, Maschinen und stationäre Installationen. Ein zertifizierter Prüfer kann eine detaillierte Geräteliste für Ihren Betrieb erstellen.

Wie oft muss in Apotheken eine Elektroprüfung stattfinden?

Die Prüffristen für Apotheken richten sich nach Gerätetyp und Einsatzbedingungen. Leichte tragbare Geräte: 24 Monate. Schwere tragbare Geräte: 12 Monate. Ortsfeste Anlagen: 4 Jahre. Ein Prüfplan sollte individuell für Ihren Betrieb erstellt werden.

Was kostet die DGUV V3 Prüfung für Apotheken?

Die Kosten für DGUV V3 Prüfungen in Apotheken hängen von der Anzahl und Art der Geräte ab. In der Regel liegen die Kosten zwischen 2-8€ pro Gerät. Mit e Checko können Sie Angebote von zertifizierten Prüfern vergleichen und sparen.

Fazit: Sicherheit ist Ihre Verantwortung

Die DGUV V3 ist nicht nur eine Formalität, sondern eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Regelmäßige Überprüfungen schützen Ihre Mitarbeiter, Kunden und Ihr Unternehmen vor Risiken. Nutzen Sie e-Check-vergleich.de, um zertifizierte Prüfer zu finden und Kosten zu sparen.

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e Checko Redaktion

Fachberatung rund um DGUV V3 und elektrische Sicherheit

Tags: DGUV V3 Apotheken Elektrosicherheit Prüfung

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